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FAQ
Fragen zu Sonderabfällen
Darf ich auch meine alten Farben und Lacke zu der Bühlmann
Recycling AG bringen?
Seit dem Jahr 2006 ist die neue Verordnung für den Verkehr mit Abfällen in Kraft. Gerne werden wir Sie
näher beraten, damit auch Ihre giftigen Abfälle sicher transportiert und entsorgt werden können.
Wie muss ich bei der Entsorgung von Altöl aus meiner Werkstatt
vorgehen?
Bei Altöl handelt es sich um einen Stoff, der den Vorschriften von VeVA und SDR
(Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse) unterliegt.
Rufen Sie uns an, gerne holen wir diesen Stoff bei Ihnen ab oder beraten Sie
weiter.
Gehören Spraydosen auch zu Sonderabfällen?
Die meisten Spraydosen funktionieren mit entzündbarem Gas teilweise ist auch
der Inhalt (stoffliche Zusammensetzung) an sich ein Sonderabfall.
Am sichersten ist es, wenn Sie Ihre Spraydosen bei uns getrennt entsorgen und
nicht in den Kehricht werfen.
Weitere FAQ zum Thema VeVA zum Download von der Homepage des BAFU»
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