Bühlmann Recycling
 
   
   
   

FAQ

Fragen zu Sonderabfällen

Darf ich auch meine alten Farben und Lacke zu der Bühlmann Recycling AG bringen?
Seit dem Jahr 2006 ist die neue Verordnung für den Verkehr mit Abfällen in Kraft. Gerne werden wir Sie näher beraten, damit auch Ihre giftigen Abfälle sicher transportiert und entsorgt werden können.

Wie muss ich bei der Entsorgung von Altöl aus meiner Werkstatt vorgehen?
Bei Altöl handelt es sich um einen Stoff, der den Vorschriften von VeVA und SDR (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse) unterliegt. Rufen Sie uns an, gerne holen wir diesen Stoff bei Ihnen ab oder beraten Sie weiter.

Gehören Spraydosen auch zu Sonderabfällen?
Die meisten Spraydosen funktionieren mit entzündbarem Gas teilweise ist auch der Inhalt (stoffliche Zusammensetzung) an sich ein Sonderabfall. Am sichersten ist es, wenn Sie Ihre Spraydosen bei uns getrennt entsorgen und nicht in den Kehricht werfen.

Weitere FAQ zum Thema VeVA zum Download von der Homepage des BAFU»

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