Bühlmann Recycling
 

 

Recycling aus gesetzlicher Sicht

Recycling dient einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung; damit verbunden sind aber gleichzeitig auch neue Gefahrenherde. Verarbeitet man die aus dem Stoffkreislauf ausgeschiedenen Abfälle nicht korrekt, kann das verheerende Auswirkungen haben. Quecksilber, das zum Beispiel ins Trinkwasser gelangt, weil die von Konsumenten nicht mehr gebrauchten Batterien nicht korrekt verarbeitet wurden, führt zu schlimmen Vergiftungen. Aus diesem Grund hat der Staat strenge Gesetze erlassen, welche zu einem umweltschonenden und möglichst ungefährlichen Recycling führen sollen:

 

TVA (Technische Verordnung über Abälle)
Art 1 TVA: Diese Verordnung soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie die Gewässer, den Boden und die Luft vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen schützen, die durch Abfälle erzeugt werden, und die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen.
VREG Verordnung über die Rücknahme und Rückgabe von elektrischen und elektronischen Geräten
Art 1. VREG: Diese Verordnung soll sicherstellen, dass elektrische und elektronische Geräte nicht in Siedlungsabfälle gelangen und umweltverträglich entsorgt werden.
VEVA Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen
Art 1. VEVA: Diese Verordnung gilt für den Verkehr mit Sonderabfällen, die im Anhang aufgeführt sind. Umweltgesetz
Art 1. USG: Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen und die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten.
StoV Stoffverordnung
Art. 1 StoV: Diese Verordnung soll Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen schützen und die Belastung der Umwelt mit umweltgefährdenden Stoffen vorsorglich begrenzen.
StfV (Störfallverordnung)
Art 1. StV: Diese Verordnung soll die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen schützen.