Bühlmann Recycling
 

 

Das Deponieverbot

Seit dem 1. Januar 2000 dürfen in der Schweiz keine brennbaren Abfälle mehr abgelagert werden. Diese müssen zwingend durch Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) vernichtet werden und erst dann werden die Reststoffe deponiert. «Für die schweizerische Abfallwirtschaft bringt das Jahr 2000 einen epochalen Wandel. Es beendet eine Periode von Jahrtausenden, während denen die Bewohner ihre Siedlungsabfälle unbehandelt in der Landschaft deponieren durften.» ( Buser, Hanspeter vom 25. Oktober 2001) Durch diese rechtliche Neuerung hat die Bedeutung des Recyclings noch mehr zugenommen.

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